1.Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Liechtenstein.
2. Reservierung
Für die Teilnahme an einer Tour ist eine Reservierung notwendig. Diese erfolgt schriftlich per Fax , mündlich oder im Internet und bedarf einer Bestätigung seitens „Fürstentour“ schriftlich per Fax, mündlich oder per Email.
3. Entrichtung des Entgelts
Das Entgelt für die Führung ist in der Regel per Rechnung mit Überweisung an „Fürstentour“ zu entrichten.
4. Preise
Preise sind Komplettpreise ohne Zusatzkosten und ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste.
5. Dauer der Führungen
Fürstentouren dauern mindestens 2 Stunden höchstens aber 3 Stunden, wenn nicht vorab andere Zeiten vereinbart wurden.
6. Ausfall von Führungen
Sollten auf Grund höherer Gewalt, wie Unwetter oder Katastrophen, Teile oder die gesamte Führung nicht möglich sein, so übernimmt „Fürstentour“ dafür keine Haftung.
7. Ablauf der Führungen
Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Ablauf der Führung. Insbesondere behält sich „Fürstentour“ das Recht vor, die Führung auf Grund äußerer Umstände (Demonstrationen, Großveranstaltungen, Sperrungen, usw.) zu verändern.
8. Kinder
Kinder unterhalb des vollendeten sechzehnten Lebensjahres dürfen nur in Begleitung Erwachsener an den Führungen teilnehmen.
9. Haftungsausschluss
„Fürstentour“ haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen lediglich für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
10. Die Teilnahme an einer „Fürstentour“ erfolgt immer auf eigene Gefahr (bei Unfällen wird keine Haftung übernommen).
11. Klauseln
Sollten einzelne Klauseln dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so gilt der Rest unabhängig davon.